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Um im Verzeichnis Deutsch sprechender Anwälte aufgenommen zu werden, müssen Sie uns eine besondere Empfehlung einer deutschen, liechtensteinischen, österreichischen oder schweizerischen Handelskammer, Botschaft oder eines Aussenministeriums zukommen lassen.

Diese kann per E-Mail, per Fax als auch per Post erfolgen. Falls Sie diesbezüglich noch allfällige Fragen haben, bitte ich Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.