Um im Verzeichnis Deutsch sprechender Anwälte aufgenommen zu werden, müssen Sie uns eine besondere Empfehlung einer deutschen, liechtensteinischen, österreichischen oder schweizerischen Handelskammer, Botschaft oder eines Aussenministeriums zukommen lassen.
Diese kann per E-Mail, per Fax als auch per Post erfolgen. Falls Sie diesbezüglich noch allfällige Fragen haben, bitte ich Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen. |